Allgemeines
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Das FSJ und der BFD bietet Menschen die Chance, sich sozial zu engagieren, eine sinnstiftende Tätigkeit auszuüben und bietet zeitgleich eine Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung. Durch die praktischen Hilfstätigkeiten, in den jeweiligen Arbeitsbereichen, werden Eindrücke in die Arbeitswelt und den sozialen Dienst gewonnen.
Hier noch einige Informationen rund um die Freiwilligendienste:
Arbeitszeit
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, also 39 Stunden pro Woche.
Im Regelfall geht ein Freiwilligenjahr über 12 Monate.
Ausweis
Freiwillige erhalten vom Träger einen Ausweis. Durch diesen profitiert man ggf. von Vergünstigungen in Museen, Kinos, Schwimmbädern, etc.
Begleitung
Der Freiwilligendienst beinhaltet eine pädagogische Begleitung. Somit steht den Freiwilligen vor Ort immer ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.
Krankenversicherung
Freiwillige müssen sich für die Dauer des Freiwilligendienstes als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Eine ggf. vorher bestehende Familienversicherung ruht in dieser Zeit und kann danach wieder aufleben (z.B. bei anschließender Berufsausbildung).
Seminare
Im Freiwilligendienst sind 25 Seminartage beim Träger vorgesehen.
Diese dienen zum Erfahrungsaustausch untereinander, zur Vermittlung von Fachkenntnissen zu ausgewählten Themen, Auseinandersetzung mit sozialpolitischen Problemstellungen sowie der Reflexion des Praxisalltags.
Taschengeld
Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld.
Urlaub
Freiwilligen steht idR Urlaub von 30 Tagen zu.
Ansprechpartnerin
Rebecca Int-Veen
Telefon: 0208 / 20774-107
E-Mail: