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Schwangerschaftskonflikt

  • Wir sind eine seit 1978 vom Ministerium anerkannte Beratungsstelle und gesetzlich bevollmächtigt, Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt zu beraten.
  • Die Beratung findet für die Frauen in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen statt.
  • Wir halten für den Krisenfall stets sehr kurzfristige Gesprächstermine bereit.
  • Unsere Beratungen sind an keine Religionsrichtung gebunden, kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
  • Eine ratsuchende Frau kann selber entscheiden, ob sie mit ihrem Partner oder anderen Begleitpersonen zum Gespräch kommen möchte oder alleine.
  • In einer Notlage haben auch Jugendliche ein Recht auf eine Beratung ohne Sorgeberechtigte.
  • Es können so viele Gespräche geführt werden, wie eine Frau braucht, um eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen und sich selber gut informiert und sicher zu fühlen.
  • Nach Ende der Beratung kann eine Beratungsbescheinigung nach §218 StGB und dem § 5, 6 und 7 SchKG ausgestellt werden.
  • Nach einem Schwangerschaftsabbruch begleiten wir Menschen, wenn sie es möchten, auch langfristig.