Ambulante Ergotherapie
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ist ein Heilmittel.
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ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
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wird von der behandelnden Haus- oder FachärztIn verordnet.
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kann aufgrund von Folge- und Langfristverordnungen durchgeführt werden.
Zuzahlung / Eigenanteil
Wie bei allen Heilmitteln müssen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil der Behandlungskosten übernehmen. Zurzeit sind das 10% der Behandlungskosten und 10 € pro Verordnung. Wenn Sie einen Befreiungsausweis besitzen, sind Sie natürlich von der Zuzahlung ausgenommen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.